Psychosoziale Betreuung
Auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung mit der Region Hannover bieten wir psychosoziale Betreuung im Rahmen des § 16 a Nr. 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SBG II) an.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, können Sie die Betreuung kostenfrei über das Jobcenter der Region Hannover erhalten. Bitte sprechen Sie Ihre/n persönliche/n Ansprechpartner/in oder Fallmanager/in beim Jobcenter auf eine "Betreuungsempfehlung" zur Vermittlung an.